Die Urkunde der Rechte und Freiheiten

Brief / Notiz · 179 Wörter · The Charter of Rights

Obgleich Wir der alleinige Souverän des Sangora-Tales bleiben, setzen Wir, im Respekt vor den Rechten Unserer Untertanen, die folgenden Gesetze fest:

1.Niemandem soll ohne triftigen Grund das Recht verwehrt werden, durch das Blut des Fürsten geheilt zu werden.
2.Alle Erwachsenen sind verpflichtet, den Blutmessen beizuwohnen.
3.Alle Kaufleute dürfen ihre Waren in Svartrau feilbieten, sofern sie die fällige Gebühr beim Magistrat entrichten.
4.Die Steuern dürfen nicht öfter als zweimal im Jahr erhöht werden.
5.Die Bojaren sollen ihre Untertanen nicht zu eigenem Nutzen ausbeuten.
6.Der Blutbund ist der einzige wahre Glaube. Kein anderer Glaube darf im Sangora-Tal ausgeübt werden, weder öffentlich noch im Verborgenen.
7.Der Besitz von Gegenständen aus Silber ist untersagt. Wer solche besitzt, ist verpflichtet, sie abzuliefern. Als Entgelt wird ein Fünftel des Wertes in Denare gezahlt. Wer einen Silberbesitzer meldet, erhält ein Drittel des Wertes des eingezogenen Silbers als Belohnung.
8.Wer behauptet, dass gegen diese Gesetze verstoßen worden sei, darf seine Sache im Gerichtshof zu Svartrau vortragen, wo sie gründlich und gerecht verhandelt wird.

Möge Gott Unser Reich auf ewig segnen.

– Fürst Brencis, Herrscher über das Sangora-Tal

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