1. Sämtliches Aas, also tierische Kadaver sowie menschliche Leichen, ist UNVERZÜGLICH aus Svartrau zu entfernen.
2. Bürger, die sich weigern, einen Kadaver herauszugeben, sind unverzüglich zu inhaftieren. Nach der Inhaftierung erfolgt die öffentliche körperliche Züchtigung zur Bußleistung.
3. Nach Erreichen eines Stadttors ist die Fracht unter ständiger Bewachung zu halten, bis die Übergabe an eine andere zuständige Einheit erfolgt. Diese Einheit wird die Kadaver in die ausgewiesenen Berghöhlen transportieren und dort hinterlegen.
4. Im Falle von Anfragen bezüglich des Zwecks der Kadaversammlung ist ausschließlich anzugeben, dass die Maßnahme der Prävention von Krankheitsausbrüchen dient. Jegliche Hinweise auf den tatsächlichen Grund sind strikt zu unterlassen. Insbesondere dürfen keinerlei Informationen über die in den Berghöhlen ansässigen Monster und unsere Versorgung derselben weitergegeben werden.
2. Bürger, die sich weigern, einen Kadaver herauszugeben, sind unverzüglich zu inhaftieren. Nach der Inhaftierung erfolgt die öffentliche körperliche Züchtigung zur Bußleistung.
3. Nach Erreichen eines Stadttors ist die Fracht unter ständiger Bewachung zu halten, bis die Übergabe an eine andere zuständige Einheit erfolgt. Diese Einheit wird die Kadaver in die ausgewiesenen Berghöhlen transportieren und dort hinterlegen.
4. Im Falle von Anfragen bezüglich des Zwecks der Kadaversammlung ist ausschließlich anzugeben, dass die Maßnahme der Prävention von Krankheitsausbrüchen dient. Jegliche Hinweise auf den tatsächlichen Grund sind strikt zu unterlassen. Insbesondere dürfen keinerlei Informationen über die in den Berghöhlen ansässigen Monster und unsere Versorgung derselben weitergegeben werden.