Es heißt oft, dass Magie weder gut noch böse ist, sondern die moralischen Kriterien der Menschen transzendiert und es folglich vom Magier abhängt, ob die Magie zu würdigen Zwecken eingesetzt oder zum Erreichen niederer, unmoralischer Ziele missbraucht wird. Von diesem Prinzip gibt es jedoch eine große Ausnahme - die Nekromantie.
Die Befürworter dieses Magiezweigs machten einmal geltend, dass man mit dem Wiederbeleben von Leichen auch Gutes bewirken kann. Tote können immerhin Geheimnisse mit ins Grab genommen haben, die Lebende retten können. Ferner wird geltend gemacht, dass besser reanimierte Leichen auf Schlachtfelder geschickt werden, als dort das Leben derer zu verschwenden, in deren Adern noch heißes Blut zirkuliert. Außerdem könnte ein Soldat viele Male wiederverwendet werden, bis er schließlich so zerschlagen ist, dass sein Körper nicht mehr brauchbar ist.
Obgleich es schwierig ist, sich der Logik dieser Argumente zu verschließen, ist die nekromantische Praxis nach wie vor verboten. Dieser Umstand ist nicht dem Aberglauben des Pöbels hinsichtlich lebender Toter geschuldet, nicht dem Widerstand der Mächtigen, die fürchten, dass die von ihnen Gemeuchelten gegen sie aussagen könnten, und auch nicht den moralischen Skrupeln der älteren Kammermitglieder, die in der entsprechenden Diskussion vielmehr ausgelacht wurden. Das Schicksal der Nekromantie war mit der später häufig bestätigten Beobachtung von Hen Gedymdeith besiegelt, dass wiederbelebte Tote stets unberechenbar sind und dass das Wiederbeleben immer negative Nebenwirkungen hat. Mit anderen Worten: Nekromantie führt stets zu Bösem, wie nobel die Motive des Magiers auch sein mögen. Es ist, als wollten die Götter uns auf diese Art wissen lassen, dass wir ihre Gesetze nicht übertreten dürfen. Und dem Willen der Götter muss sich auch die Kammer beugen.