Bericht des Kämmerers zum Entsatz eines Ritters in Not Nr. 17/1271

Bericht des Kämmerers zum Entsatz eines Ritters in Not Nr. 17/1271

Camerlengo's report on succor to a knight-errant in distress #17/1271

Gewöhnlicher Gegenstand Sonstiges

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Inhalt

Bericht zu ritterlichen Aktivitäten im Herzogtum Toussaint Nr. 25/g/07/ul/1271

Per Dekret des Ministers Tremblay EK/13/w/z sind sämtliche Ritter des Herzogtums Toussaint verpflichtet, Kollegen in Zwangslagen sofort und bedingungslos beizustehen. Kraft des Dekrets sind Hilfe leistende Ritter wie folgt zu entlohnen: Vergütung vom Typ "Reiher" (bei Hilfe im Kampf gegen einen menschlichen Gegner) oder "Kranich" (bei Hilfe im Kampf gegen mehrere menschliche oder einen nichtmenschlichen Gegner), auszuzahlen binnen eines Geschäftsmonats aus den Beständen des Ritters, dem die Hilfe geleistet wurde.
Die o. g. Vergütung "Kranich" wurde dem Hexer Geralt von Riva aufgrund seiner Unterstützung von Ritter X (aufgrund der Ritterschwüre ist die Privatsphäre zu schützen) zuerkannt. Ritter X passierte die Ruinen in der Nähe der Burg auf Mont Crane in den Champs-Désolés zu Zwecken, die nicht weiter berührt werden sollen (auch dies zum Schutze der Identität), als er von Mitgliedern jener Verbrecherbande überfallen wurde, welche von Filibert von Wittan alias Vierfinger angeführt wird. Die Bande wurde gemäß Order der allergnädigsten Herzogin vom 24. März 1264 zum Schutze der Grenzlande aufgelöst, ihre Mitglieder wurden liquidiert.
Der Standardlohn für diese Aufgabe wurde um 15 Prozent reduziert, um die Steuer auf Hilfeleistung unter Einfluss toxischer Substanzen zu berücksichtigen, und sofort in klingender Münze ausgezahlt.

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