Ferner wird bekanntgegeben, dass der Mann, genannt „Dohle“, Anführer der Rebellion, in absentia zum Tode durch Hängen, Ausweiden und Vierteilen verurteilt worden ist.
Wer irgendeine Kenntnis über die Taten, das Aussehen, den Aufenthaltsort oder die Gefährten des genannten Mannes besitzt, ist nach dem Gesetz dieses Landes verpflichtet, solche Kunde einem Vertreter des Fürsten darzubringen.
Wer irgendeine Kenntnis über die Taten, das Aussehen, den Aufenthaltsort oder die Gefährten des genannten Mannes besitzt, ist nach dem Gesetz dieses Landes verpflichtet, solche Kunde einem Vertreter des Fürsten darzubringen.